Für Firmen
Betriebliche Präventionsarbeit steigert die Arbeitszufriedenheit und -motivation der Beschäftigten, erhöht die Produktivität und unterstützt Innovationen. Wichtige Faktoren, die bisher jedoch kaum in einer Rechnung erscheinen. Das Forschungsprojekt der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Kooperation mit der Justus-Liebig-Universität Gießen untersucht daher mit Hilfe der "Präventionsbilanz", ob sich betriebliche Investitionen in die Präventionsarbeit betriebswirtschaftlich lohnen. Zudem wird ein neuer Begriff geprägt, so ist nicht mehr vom ROI (Return on Investment), sondern vom ROP die Rede: Return on Prevention....
Wichtig für Sie als Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ist:
500 Euro Steuerfreiheit pro Mitarbeiter für betriebliche Gesundheitsmanagement-Maßnahmen
Nach § 3 Nr. 34 EStG sind seit 1.1.2008 Maßnahmen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR pro Beschäftigtem steuerfrei. Damit soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöht werden, die betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken.
Unter anderem gehören hierzu folgende Leistungen der Primärprävention:
- Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
- Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
- Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
- Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
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