Stevia in der EU erlaubt
Stevia in Lebensmitteln in der EU erlaubt
Ohne Kalorien und bis zu 300 mal süßer als Zucker: Stevia. Das Honigkraut ist seit 14. November 2011 von der EU-Kommission als Lebensmittel und als Zusatzstoff zur Verarbeitung in Lebensmitteln in der EU zugelassen worden. Während Stevia außerhalb von Europa, hauptsächlich in den USA und Japan, den Lebensmittelmarkt erobert, war es in der EU nicht zugelassen. Langjährige Untersuchungen der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) haben aber gezeigt, dass Stevia weder krebserregend noch erbgutschädigend ist. Stevia-Anhänger sind davon überzeugt, dass eine Zuckerlobby die Einführung bisher erfolgreich verhindern konnte.
Die Vorteile von Stevia liegen auf der Hand:
Das Extrakt kann bis zu 300-mal süßer sein als Kristallzucker und enthält keine Kalorien. Außerdem verursacht es keinen Karies und ist außerdem für Diabetiker geeignet, denn der Süßstoff hat keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel.
Viele Lebensmittelhersteller wie Coca-Cola oder Danone haben auf die Zulassung in der EU lange gewartet, denn sie haben seit langem Produkte im Programm, die mit dem natürlichen Extrakt gesüßt werden.
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